ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Von “davidbeyeler.ch”
David Beyeler, Unterer Aareweg 18, 3250 Lyss

Tel.: 079 384 61 80
Email: [email protected] 

 

1. Allgemeines 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von “davidbeyeler.ch”, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

 

1.1 Offerten

Von „davidbeyeler.ch“ erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 (dreissig) Tagen. 

 

1.2 Produktionsauftrag

“davidbeyeler.ch” wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. “davidbeyeler.ch” kann selbst oder durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist “davidbeyeler.ch” hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. 

 

1.3 Fotografien 

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von “davidbeyeler.ch” hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder im Fotobuch, Fotobücher, Bilder in digitaler Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von “davidbeyeler.ch” gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechtsgesetz handelt.

 

1.4 künstlerischer Gestaltungsspielraum Fotograf

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von “davidbeyeler.ch” unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von “davidbeyeler.ch” ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. 

 

1.5 Haftung Personenaufnahmen/Sachaufnahmen

Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen / Hochzeiten hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten / Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.

 

1.6 Verpflegung/Pausen

Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 4 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), ist David Beyeler (Fotograf) mit Speisen und Getränken zu versorgen und es sind angemessene Pausen zu gewähren.

 

2.  Bildrechte 

2.1 Urheberrechte

Bei Fotografien welche “davidbeyeler.ch” von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz von “davidbeyeler.ch”. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. 

 

2.2 Nutzungsrechte

“davidbeyeler.ch” überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos an den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (zb. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch “davidbeyeler.ch”. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. 

 

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

 

2.3 Namensnennung Fotograf

Als Urheber hat “davidbeyeler.ch” das Recht, bei Veröffentlichungen von Fotografien genannt zu werden. Macht “davidbeyeler.ch” von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des doppelten Honorars.

 

2.4 Auswahl der Fotos

“davidbeyeler.ch” wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht abgegeben. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Ohne andere Abmachung sind die Originaldateien mind. ein Jahr gespeichert.

 

Hochzeit

Eine Mindestanzahl an Fotografien kann nicht garantiert werden. Die Anzahl der Fotos hängt von der Art, dem Umfang und dem Geschehen des Auftrags individuell ab. Es wird ebenfalls nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. „davidbeyeler.ch“ ist jedoch sehr bemüht, möglichst viele Gäste zu fotografieren. Für Personen welche (aus verschiedenen Gründen) nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt “davidbeyeler.ch” keine Haftung.

 

2.5 Referenzen

Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung, erhält “davidbeyeler.ch” als 

Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc..). Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von “davidbeyeler.ch”.

 

“davidbeyeler.ch” hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.  

 

3. Vergütung

3.1 Preise/Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise und Angebote auf der Website und sonstigen Preisausschreibungen von “davidbeyeler.ch” sind unverbindlich. “davidbeyeler.ch” behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). “davidbeyeler.ch” ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. 

 

Fotoshootings

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an ein Fotoshooting in bar.  

 

Hochzeit

Mit der Unterzeichnung des Vertrages für die Hochzeitsfotografie, ist eine Terminreservierungsgebühr (1. Teilzahlung) in Höhe von 40% der Gesamtvergütung fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei “davidbeyeler.ch”, gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. 

 

Trifft die 1. Teilzahlung nicht fristgemäss ein, so ist “davidbeyeler.ch” nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet und kann den Termin anderweitig vergeben. Selbiges gilt für die Restzahlung (2. Teilzahlung) von 60% welche innert 3 Wochen vor / spätestens jedoch 3 Tage vor dem Buchungsdatum, eingegangen sein muss.

 

Sollte bei Hochzeiten Bar-Zahlung schriftlich vereinbart worden sein, so ist der fällige Betrag auf jeden Fall am Tag der Hochzeit zu begleichen, ansonsten ist “davidbeyeler.ch” nicht verpflichtet den Auftrag durchzuführen.

 

Sämtliche Post oder Kuriersendungen (zb. für USB-Sticks; Fotobücher etc.) werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das Gleiche gilt für Galerien welche online aufgeschaltet werden. 

 

3.2 Zahlungsverzug

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/Rechnungen nicht spätestens 30 (dreissig) Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. 

 

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

 

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (und letzte) Mahnung. 

 

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

 

3.3 Auslagen/Spesen

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel: 

 

Übernachtungsspesen (Hotel,-/ Übernachtungskosten bei Verlängerungen von Reportagen bis nach 01:00 Uhr) Weitere vor Ort anfallende, auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 (dreissig) Tagen zu begleichen. 

 

3.4 Verlängerungen/Zusatzstunden

Ab 30-Minütiger, vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich gebuchter Verlängerung, wird eine komplette Zusatzstunde berechnet. Zusatzstunden sind innert 5 Tagen nach dem Buchungstermin zu bezahlen.

 

4. Annullation/Nicht erscheinen/ Terminverschiebung

Hochzeit

Sollte ein Auftrag nach der Unterzeichnung des Vertrages und/oder nach Eingang der Terminresevierungsgebühr durch Annullation seitens des Auftraggebers widerrufen werden, wird folgendes Honorar fällig: 

 

Nach Unterzeichnung des Vertrages und bis 14 Tage danach: 

20 % des gebuchten Angebots (Für Beratung, Telefongebühren, Erstellung von Offerten etc.)

Bis 6 Monate vor dem Termin: 40% des gebuchten Angebots

Bis 3 Monate vor dem Termin: 60% des gebuchten Angebots

Bis 30 Tage vor dem Termin: 80% des gebuchten Angebots 

Ab 14 Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 100% des gebuchten Angebots 

 

Ausnahmen hiervon sind ein schwerer Krankheitsfall (das Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer kompletten Absage der Hochzeit führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen von “davidbeyeler.ch”.  

 

Fotoschooting/andere Fotoaufträge

Bis 7 Tage vor dem Termin: keine Gebühr 

Bis 5 Stunden am Tag des Fotoauftrags: 50% des gebuchten Shootings/ Angebots 

Keine Abmeldung: 100% des gebuchten Shootings / Angebots 

 

Verspätungen von mehr als 30 Min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden zu 100 Prozent in Rechnung gestellt. Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (E-Mail) zu erfolgen. 

 

Verschiebt der Auftraggeber den Auftragstermin weniger als 7 Tage vor seinem Termin so hat „davidbeyeler.ch“ Anspruch auf die bereits angefallenen Kosten (inklusive Drittkosten). 

 

5. Höhere Gewalt Fotograf

Ist es “davidbeyeler.ch” aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet “davidbeyeler.ch” auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. “davidbeyeler.ch” kann nicht rechtlich belangt werden. Bei Fotoshootings ist auf Wunsch des Auftraggebers ein Ersatztermin zu vereinbaren. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, so kann “davidbeyeler.ch” nicht rechtlich belangt werden. 

 

Hochzeit

“davidbeyeler.ch” bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an “davidbeyeler.ch”. Eine zuvor geleistete Teilzahlung, oder bereits komplett bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. 

 

6.  Beanstandungen/Sicherung der Fotodateien/Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von “davidbeyeler.ch” gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die den Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials/die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Wochentagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial/die Ware als genehmigt.

 

Defekte Datenträger werden innerhalb drei Monaten gegen dessen Rücksendung ausgetauscht. 

 

Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistung und müssen gesondert vereinbart werden. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet “davidbeyeler.ch” für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten, haftet “davidbeyeler.ch” nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von “davidbeyeler.ch” bestätigt worden sind. “davidbeyeler.ch” haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an “davidbeyeler.ch” sowohl die Ausführung eines Auftrags erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die “davidbeyeler.ch” nicht zu vertreten hat oder höhere Gewalt (zb. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

7. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. “davidbeyeler.ch” verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.  

 

8.  Abschliessendes 

Die mit “davidbeyeler.ch” abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. “davidbeyeler.ch” behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. 

 

Gerichtsstand ist Lyss/Aarberg

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 1. Januar 2018